Elternbeirat
Elternbeirat im Schuljahr 2021/22/23
von links:
Petra Sandor, Sandro Gruber, Christina Gründel, Judith Gerstner, Michaela Knaak, Erich Wagner, Katrin Kunze, Essam Wahballah, Stephanie Philipp
Aufgaben des Elternbeirats
Der Elternbeirat ist das Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Dabei handelt es sich um ein Gremium aus mindestens 5, höchstens 12 Mitgliedern, die jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres gewählt werden. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirates sind in der Schulordnung geregelt. Das sind unter anderem:
- die Interessen der Eltern vertreten
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen und zu fördern
- Ansprechpartner sein für Eltern und Schule bei Wünschen, Anregungen oder Problemen
- über die Verwendung von Zuschüssen und Spenden beraten
- Mithilfe bei Schulfesten/Schulfeiern
Neugestaltung der Elternbeiratswahl
Zum Schuljahr 2016/17 wurde durch die BayScho (Bayerische Schulordnung) das Verfahren zur Wahl des Elternbeirates geändert. Der Elternbeirat wird zukünftig nicht wie bisher aus dem Kreis der Klassenelternsprecher und durch die Klassenelternsprecher gewählt (was eigentlich ein bewährtes Verfahren war), sondern der Elternbeirat wird von allen Erziehungsberechtigten gewählt. Wählbar sind dabei alle Erziehungsberechtigte. Jeder Erziehungsberechtigte hat somit also die Möglichkeit, sich aktiv und/oder passiv an der Elternarbeit an unserer Schule zu beteiligen. Ab dem Schuljahr 2019/20 wird der Elternbeirat immer für zwei Jahre gewählt.